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Vertragsbestimmungen - AGBs
 

1. Geltungsbereich

 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen „Cale Canis Hundetraining und Verhaltenstherapie Miriam Arzt (nachstehend „Hundetrainerin“ genannt) und Vertragspartner*innen (nachstehend "Kund*in" genannt).

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Kund*in schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Hundetrainerin erfolgen. Es liegt in der Verantwortung der Kund*in sich regelmäßig über Neuerungen der AGBs auf der Internetseite der Hundetrainerin zu informieren.
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Hundetrainerin Miriam Schuster zustande. Mit einer Anmeldung werden die AGBs anerkannt.

2.Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

Die Hundetrainerin bietet Einzeltrainings und Verhaltenstherapie für Hunde sowie Seminare und Gruppenkurse für Kund*innen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Hundetrainerin in der Internetpräsenz und von ihr sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
Der Kunde erhält von der Hundetrainerin Trainingsimpulse und Handlungsvorschläge. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens der Hundetrainerin nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Hundehalter*in ab. Die Erreichung bestimmter Ziele kann nur durch konsequente Anwendung der gelehrten Methoden und Übung auch außerhalb der Einzeltrainings durch die Kund*in erfolgen und wird nicht von der Hundetrainerin geschuldet.
Die Teilnahme an den gebuchten Leistungen der Hundetrainerin erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet an verschiedenen öffentlichen Orten statt. Es gibt kein festes Trainingsgelände. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten. Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit der Trainerin ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande.

3. Anamnesegespräche und Einzeltraining

Mit der Teilnahmeerklärung meldet sich die Kund*in verbindlich für ein dem Training vorausgehendes Anamnesegespräch oder eine einzelne oder mehrere Einzelstunde(n) an.
Ein Anamnesegespräch dauert 60- 90 Minuten und dient der Bestandsaufnahme und Trainingsplangestaltung. Er verpflichtet die Hundetrainerin nicht zu anschließenden Einzeltrainings.
Termine für Einzeltrainings dauern 45 Minuten. Beide Dienstleistungen können von der Kund*in nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Trainings storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Die Vergütung erfolgt entweder in Bar zu Beginn der Stunde oder via Überweisung an das Geschäftskonto. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung.
Findet das Training an einem Ort statt, der außerhalb des Wohnsitzes Puchheim der Trainerin entfernt liegt,  so erstattet der Kunde der Trainerin zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Fahrtkosten zu einem Kilometersatz von 0,30 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundetrainerin und dem Trainingsort.

4. Seminare und Gruppenkurse

Ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Mensch- Hund- Teams finden Seminare oder Gruppenkurse statt. Die konkreten Inhalte und Dauer der jeweiligen Veranstaltung werden separat bekannt gegeben. Die Kund*in ist an ihre Anmeldung verbindlich gebunden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Zusage der Hundetrainerin zustande und verpflichtet zu der vollständigen Begleichung der Rechnung vor Kursbeginn.

5. Tiergestützte Intervention

Die Hundetrainerin ist durch eine fundierte pädagogische Ausbildung (Erzieherin und Sozialpädagogin B.A.) fachlich befähigt, tiergestützte Interventionen(im Folgenden TGI genannt) anzubieten.
Der eigene Hund ist nach Stephanie Lang von Langen, „das Wunjo Projekt“ ausgebildet und wird regelmäßig auf seine Tauglichkeit als „Pädagogikbegleithund“ geprüft.
TGI Termine dauern 50 Minuten. Die Hundetrainerin behält sich das Recht vor, im Falle von Stress- oder Ermüdungserscheinungen des Hundes die Einheiten vorzeitig zu beenden. Eine entsprechende anteilige Rückzahlung der Rechnung Termine erfolgt nicht.

6. Preise und Zahlung

Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen können der Homepage www.calecanis.de entnommen werden.
Die Vergütung der Dienstleistungen erfolgt in Bar zu Beginn des Trainings oder via Überweisung.

7. Rücktritt vom Vertrag durch die Kund*in

Werden Termine durch die Kund*in nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, ist der Termin durch die Kund*in zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

8. Rücktritt vom Vertrag durch die Hundetrainerin/ Terminverschiebung durch die Hundetrainerin

Die Hundetrainerin verpflichtet sich stets, sich um Ersatztermine zu bemühen, sollten Termine ausfallen. Der Unterricht findet bei jedem Wetter statt, es sei denn die Witterungsbedingungen sind unzumutbar für die Mensch- Hund- Teams und Hundetrainerin. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, entfallen weitere Ersatzansprüche der Kund*in
Im Falle des Rücktritts der Trainerin entstehen der Kund*in keine Kosten. Die bereits gezahlten Leistungen werden auf ein durch die Kund*in benannten Konto erstattet.

9. Haftung

Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Kund*in) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
Die Hundetrainerin ist gegenüber den Kund*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Die Kund*in verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat die Kund*in die Hundetrainerin unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Hundetrainerin berechtigt, die Kund*in bzw. seinen Hund von dem Training auszuschließen.
Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die Hundetrainerin berechtigt, den betreffenden Hund vom Training auszuschließen. Die Hundetrainerin behält sich vor, die Teilnahmegebühr vollständig in Rechnung zu stellen.
Die Kund*in haftet für die von sich, ihrem oder seinem Hund angerichteten Schaden gemäß §833 BGB.
Die Hundetrainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Begleitpersonen, die während des Unterrichts oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer / den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko, während sämtlicher Dienstleistungen durch die Hundetrainerin bleibt der Hundehalter oder dessen Vertretung Eigentümer im Sinne von §833 BGB.
Beanstandungen das Training betreffend, sind unverzüglich der Hundetrainerin mitzuteilen. Etwaige im Training entstandene Schäden sind unter Angabe des Hergangs der Hundetrainerin direkt zu melden, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

10. Weitere Pflichten der Kund*in

Ansteckende Krankheiten des Hundes oder dessen Aggressivität oder andere Verhaltensauffälligkeiten sind vor Trainingsbeginn der Hundetrainerin mitzuteilen. Eine entsprechend ausreichende Deckungssumme der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist der Teilnahme am Training vorausgesetzt.
Die Hundetrainerin behält sich das Recht vor, die Kund*in im Falle von o.g. Verstößen vom Training auszuschließen, auch dann wenn die Kund*in mit Methoden arbeitet oder arbeiten will, die nicht der Trainingshaltung der Hundetrainerin entspricht oder tierschutzrelevante Inhalte betrifft.
In o.g. Fällen, welche zum Trainingsabbruch führen, hat die Kund*in die vollständige Kursgebühr zu zahlen ebenso wie weitere verbindlich gebuchte Trainingseinheiten.

11. Sonstiges

Mitschnitte von Bild- und Tonmaterial der Dienstleistungen dienen Werbezwecken auf der Homepage oder anderen Werbemitteln der Hundetrainerin. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung ist die Kund*in einverstanden.
Private Ton- und Bildaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann auf Anfrage eine schriftliche Genehmigung durch die Hundetrainerin erteilt werden. Mündliche Abmachungen, die o.g. Angaben widersprechen, müssen schriftlich bestätigt werden.
Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Bei weiteren Fragen bitten wir um direkte Kontaktaufnahme bei

Miriam Arzt
„Cale Canis“
Peter-Rosegger- Straße 26
82178 Puchheim
Mobil: +49 (0) 15738085376
kontakt@calecanis.de

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